Wir geben 24 Monate käufergebundene Garantie auf Rahmen, Motor(en) / Getriebe,

12 Monate  auf Antriebsachsen sowie auf den Lithiumakku und elektronische Bauteile wie Hauptsteuerbox und Ladegeräte. Bleibatterien haben nur 6 Monate Garantie, sofern Produktschäden nicht auf Material- oder Verarbeitungsfehler zurückzuführen sind. Diese Garantie gilt ausschließlich für Privatkäufe ab dem 01.09.2017 innerhalb der EU.

Voraussetzung für einen Garantieanspruch:

Um einen Garantieantrag zu stellen ist unbedingt Folgendes zu beachten:

- Der Artikel wurde direkt bei uns gekauft und der Antragsteller ist der ursprüngliche Käufer des Artikels, da unsere Garantiezusage an den Käufer gebunden ist und bei Eigentumsübergang (Weiterverkauf o.Ä.) nicht auf einen anderen Eigentümer übertragen wird.

Wurde der Trolley bei einem anderen Anbieter erworben, so gelten dessen Garantie- bzw. Gewährleistungsbedingungen. Bitte setzen Sie sich in diesem Fall mit Ihrem Verkäufer in Verbindung.

- Der Trolley wird freigemacht im Originalkarton (nur so ist ein beschädigungsfreier Versand zu gewährleisten) an uns geschickt. Der Rückversand zum Käufer ist kostenlos.

- Der Artikel wurde als Festpreis-, Shop- oder Direktkauf erworben. Trolleys aus  Bietauktionen unterliegen nur der gesetzlichen Gewährleistung. Gleiches gilt für gebrauchte Trolleys oder Trolleys aus Sonderaktionen.

- Der Garantieantrag wird innerhalb von 5 Werktagen nach Feststellung eines Schadens bei uns gestellt.

Leistungsumfang der Garantie:

Im Rahmen der Garantie tauschen wir defekte Teile aus oder reparieren diese auf unsere Kosten. Beschädigte Teile sind nach Rücksprache an uns zurückzusenden.

Nicht in der Garantie enthalten ist typisches Verbrauchsmaterial wie Gummibereifung der Räder (ganz oder Teile davon), Kabel, Stecker, Drehpotentiometer (Kohle), Kordel zur Bagbefestigung usw.

Ausschluss der Garantie (gilt auch für die gesetzliche Gewährleistung):

Ausgenommen sind Schäden die durch einen unsachgemäßen Umgang mit dem Produkt entstanden sind. Dies ist z.B. der Fall

  • wenn das Produkt in unverhältnismäßigem Umfang eingesetzt, übermäßig belastet oder entgegen der Bedienungsanleitung starker Nässe ausgesetzt wird.
  • Schäden auf Grund höherer Gewalt, Unfallschaden, Kurzschluß oder den Verlust von Teilen.
  • wenn ein Golftrolley abseits des Golfplatzes in unverhältnismäßigem Umfang auf Untergrund aus Asphalt oder Schotter eingesetzt oder übermäßig belastet wird.


Von uns nicht genehmigte Eigen- und/oder Fremdreparaturen sowie An- und/oder Umbauten an unserem Produkt führen automatisch zum Erlöschen der Garantie.

Gleiches gilt für das unerlaubte Öffnen von Motoren oder Steuereinheiten sowie die Verwendung von nicht originalen Ersatz- und Zubehörteilen. 

Gerne können wir Ihnen hierfür mit preisgünstigen Ersatzteilen weiterhelfen.